Sich selbst um die Vorsorge für die eigene Bestattung zu kümmern,
mag auf den ersten Blick ungewohnt erscheinen. Und doch entscheiden
sich immer mehr Menschen, dieses sehr persönliche Thema eigenverantwortlich
zu regeln. Aus den Gedanken, wie eine spätere Bestattung einmal
aussehen könnte, entwickeln sich konkrete Vorstellungen und daraus
wachsen verbindliche Vereinbarungen, ganz gemäß den eigenen
Wünschen.
Das hat seine guten Gründe. Es ist ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass man einmal genauso Abschied nehmen wird, wie man es geplant hat. Auch für die Hinterbliebenen ist es später ausgesprochen hilfreich, mit der seelischen und finanziellen Verantwortung nicht alleine zu bleiben. Mit unserer Bestattungsvorsorge können Sie Ihre individuellen
Wünsche für eine künftige Bestattung festlegen und
verbindlich regeln. Natürlich können Sie zu Lebzeiten alle
einmal getroffenen Entscheidungen jederzeit wieder ändern. Alle
Beratungen sind natürlich kostenfrei. Das gilt natürlich
auch für den Abschluss einer Bestattungsvorsorgeregelung. |
Seit über 125 Jahren
steht das Unternehmen seinen Kunden mit seiner Erfahrung zur Seite. Gegründet 1876 von August Kemper sen. als Schreinerei und Bestattungsunternehmen. August Kemper jun. übernahm 1926 das Unternehmen und übergab dieses 1963 den Söhnen Hans & Heinrich. Seit 1975 führte Schreinermeister Willi Küther, seit 1946 im Betrieb, den Betrieb und machte seinen Sohn Andreas am 01.01.1998 zum Nachfolger. |
Einen Menschen zu
verlieren, ist für die Hinterbleibenden in den meisten Fällen
ein sehr tragisches und trauriges Ereignis. Mit der Tatsache fertig zu
werden, plötzlich Abschied von einem geliebten Familienmitglied oder
Freund zu nehmen, überfordert häufig die trauernden Angehörigen. In dieser Situation kommen wir als Bestattungsunternehmen mit Ihnen in Kontakt. Es ist uns sehr wichtig, nicht nur als "Verkäufer" oder "Organisator" aufzutreten, sondern den Angehörigen individuell, persönlich und einfühlsam umfassende Hilfe in dieser schwierigen Lebenslage anzubieten. Wir möchten den trauernden Aufgaben abnehmen, damit diese Zeit und Raum haben, Abschied zu nehmen. Wir möchten vermeiden, dass durch zahlreiche Tätigkeiten und "Laufereien" die erforderliche Ruhe verwehrt wird. Ziel unserer Bemühungen, ist es, in einem Trauerfall den Hinterbliebenen mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz zur Seite zu stehen. |
Tritt ein Sterbefall
zu Hause ein, ist zunächst der Hausarzt/in oder sein Vertreter/in
zu benachrichtigen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder
einer anderen Institution leitet die Verwaltung das Notwendige ein. Sind
die Umstände des Todes nicht eindeutig, schaltet sich die Polizei
ein. Damit wir mit dem Totensbescheinigung die Sterbeurkunden beim zuständigen
Standesamt beantragen können, sind wir auf folgende Unterlagen des Verstorbenen angewiesen: Bei Verheirateten: Stammbuch bzw. Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Sozialhilfenachweis Bei Verwitweten: Stammbuch bzw. Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch sowie zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Sozialhilfenachweis Bei Geschiedenen: Stammbuch bzw. Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch sowie zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Sozialhilfenachweis Bei Ledigen: Geburtsurkunde oder Familienstammbuch der Eltern Schwerbehindertenausweis, Sozialhilfenachweis Mit den Sterbeurkunden werden Ansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung, evtl. Lebensversicherung, Sterbekassen etc. und dem Arbeitgeber geltend gemacht. Hierfür benötigen wir die Krankenversichertenkarte des Verstorbenen sowie seine Versicherungspolicen und den Rentenbescheid. Bitte reichen Sie uns auch eine Liste mit den zu informierenden Institutionen ein. Folgende Institutionen sollten ebenfalls bedacht werden, falls vorhanden: - Alle Versicherungen - Banken - Telefongesellschaften - Strom-, Wasser- und Gasversorger - Vermieter |
Wir
beraten betroffene Angehörige und erledigen sämtliche Formalitäten,
die im Zusammenhang mit einem Todesfall stehen. Die speziellen Bedürfnisse,
Wünsche und Erwartungen der Angehörigen werden von uns berücksichtigt
und nach Möglichkeit erfüllt. Natürlich kümmern
wir uns um die Organisation der Bestattung und die dazugehörenden
Maßnahmen, wie z. B. Festlegung des Ortes und Zeitpunkt der Beerdigung,
Terminabsprache mit dem zuständigen Geistlichen, evtl. ein freier
Prediger, Blumenarrangements, eventuelle Vereinbarung einer Kaffeetafel,
Textgestaltung von Trauerbriefen und Traueranzeige.. |
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Maßgeblich für die Kosten einer Bestattung sind Ihre individuellen
Vorstellungen hinsichtlich Ausrichtung und Umfang der Zeremonie, deshalb
können wir Ihnen an dieser Stelle keinen verbindlichen Preis nennen. In einem persönlichen Gespräch gleichen wir Ihre Vorstellungen mit dem zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen ab, um Ihnen ein individuelles Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot berücksichtigt auf Wunsch auch Fremdkosten wie Traueranzeigen, Blumenschmuck und amtl. Gebühren. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2004 das Sterbegeld nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist. Nehmen Sie unser Beratungsangebot wahr. |
Eine ganz neue Form der Bestattung kommt aus der Schweiz:
Die Baumbestattung. Im Wurzelbereich eines Baumes wird die Asche dann in das Erdreich eingebracht. Im Laufe der Zeit wird der Baum diese Asche aufnehmen und man lebt sozusagen im Baum fort. Bei dieser Bestattungsart wird der Verstorbene in einem Krematorium am Sterbeort eingeäschert. Die Asche wird dann nicht auf einen Friedhof gebracht, sondern in eine Anlage mit extra dafür geschützten Bäumen, einem so genannten Friedwald. Am 7. 11. 2001 wurde der erste Friedwald auf deutschem Boden eröffnet. Mittlerweile gibt es auch einen Friedwald ganz hier in der Nähe. Bitte sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne. Mehr Informationen unter www.friedwald.de |
Die Seebestattung folgt der Einäscherung mit der Beisetzung der
Urne im Meer. Dazu fährt ein Schiff auf die offene See hinaus und
übergibt die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer (jedes
Meer ist möglich). Die Angehörigen können an der Beisetzung
auf See teilnehmen und erhalten eine Seekarte mit Urkunde, wo die genauen
Koordinaten der Beisetzung eingezeichnet sind. Voraussetzung ist, dass
der Verstorbene oder Angehörige 1. Ordnung (Ehepaare, Eltern oder
Kinder) schriftlich die Verbundenheit zum Meer bekundet. (Einen Vordruck
bitte bei uns anfordern) Mehr Informationen unter www.seebestattungen.de |
Seit einigen Jahren gibt es alternative Formen der Bestattung. Hinsichlich der vielzahl an Möglichkeiten ist eine umfassende Beratung unumgänglich. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Erfahrung zur Verfügung. |
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in
einem Sarg (Pflicht) und die spätere Beisetzung der Aschenreste in
einer Urne. Für eine Verstreuung auf einer dafür vorgesehenen
Fläche ist eine Erklärung zu Lebzeiten notwendig. Bei der Urnenbesetzung gibt es ebenso wie bei der Beisetzung mit einem Sarg die Möglichkeit der Grabwahl zwischen einem Wahlgrab, einem Reihengrab und der anonymen Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld. Wie auch bei der Erdbestattung gelten hier die Nutzungsrechte für Wahl- und Reihengräber. (siehe Erdbestattung) Eine schriftliche Willenserklärung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit entsprechenden Inhalt hinterlassen oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. |
Die bekannteste Bestattung ist die Erdbestattung. Ein Grab kauft man
nicht, man erwirbt das Nutzungsrecht. Das bedeutet, man darf es für
eine bestimmte Zeit benutzen und ist in dieser Zeit für das Grab
verantwortlich. Das Nutzungsrecht beträgt zwischen 20 und 30 Jahren.
Bei Wahlgräbern kann dieses Nutzungsrecht verlängert (Nachkauf)
werden. Bei Reihengräbern ist dies nicht möglich. Die anonyme Erdbestattung ist eine Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld. Meist geht der anonymen Bestattung die Einäscherung voraus. Es gibt aber auf einigen Friedhöfen auch Gräberfelder für anonyme Sargbestattungen |
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(2) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
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werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
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lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
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